Wettkampfreglement
Organisation
Organisatoren des Basler Stadtlaufs sind der Laufsport-Verein Basel (LSVB), KOST und die Basler Zeitung.
Startnummer/Zeitnahme
Die Startnummern werden nicht zugesendet. Sie müssen vor dem Lauf bei der Startnummern-Ausgabe abgeholt werden. Die Startnummer ist ungefaltet, und von vorne gut sichtbar, zu tragen. Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Auf der Startnummer ist ein vorcodierter Chip befestigt. Der Chip darf erst nach dem Zieleinlauf entfernt, und muss vor dem Verlassen des Zielraumes abgegeben werden. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden! Der Start erfolgt in Realtime. Das heisst, erst wenn der Laufende die Startlinie überquert, erfolgt die Auslösung der Zeitnahme. Die Überquerung der Startlinie muss innert einer Minuten nach dem Startschuss der entsprechenden Kategorie erfolgt sein. Falls Blockstarts erforderlich sind, müssen die Teilnehmenden im vom Veranstalter zugeteilten Block starten. Laufende, die das Ziel nicht erreichen, können den Chip an der Nachmeldestelle abgeben. Falls das nicht möglich war, muss der Chip an das Sekretariat des Basler Stadtlaufs gesendet werden. Nicht zurückgegebene Chips werden mit Fr. 50.– in Rechnung gestellt.
Kategorien/Strecke
Die Veranstaltung wird entsprechend den im Programm aufgeführten Kategorien durchgeführt. Es gibt keine Zeitlimite. Für die Eliterennen sind nur eingeladene Läuferinnen und Läufer zugelassen. Die Anordnungen des Streckendienstes sind zu befolgen. Private Begleitung der Laufenden mit Fahrrädern oder dergleichen sind nicht erlaubt. Inline-Skates, Trottinetts, Kinderwagen, Baby-Jogger und andere Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung des Organisationskomitees. Alle Laufenden, die das Ziel erreichen, erhalten eine Auszeichnung. Die drei Erstklassierten jeder Kategorie müssen sich unmittelbar nach dem Lauf zur Siegerehrung begeben. Die Samariterposten befinden sich im Ziel-Bereich an der Eisengasse (Family-Point) sowie auf dem Waisenhausplatz.
Versicherung/Haftung/Doping
Die Teilnehmenden laufen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung am Basler Stadtlauf. Die Organisatoren übernehmen bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Sie müssen gegen Unfall versichert sein. Für den Basler Stadtlauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Läuferinnen und Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Mehr Informationen unter http://www.dopinginfo.ch/.
Datenschutz
Ohne schriftliche Mitteilung an die Organisatoren kann die Adresse der Teilnehmenden für Werbezwecke verwendet werden. Die im Zusammenhang mit dem Basler Stadtlauf gemachten Fotos und Filmaufnahmen können ohne Vergütungsanspruch in TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern genutzt werden. Detaillierte Angaben auf www.baslerstadtlauf.ch.
Diverses
Die Rangliste wird nach der Veranstaltung online auf www.baslerstadtlauf.ch publiziert. Allen Klassierten mit Schweizer Adresse wird eine gedruckte Rangliste zugesendet. Pro Haushalt wird nur eine Rangliste zugestellt. Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, oder kann eine Läuferin oder ein Läufer nicht starten, so besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes.
Über die Auslegung von Bestimmungen dieses Reglements entscheidet der Veranstalter.
August 2009 / OK Basler Stadtlauf
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